Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 01.04.2008, 22:09   #8 (permalink)
david
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 23
Standard

Ali G.
ich glaube die Regelung für nicht EU-Staatsangehörige ist:

Sofern ein Visum oder Aufenthaltserlaubnis oder Berechtigung für ein Schengen-Staat vorliegt ist die Reisefreiheit innerhalb der Schengenstaaten gegeben. Für nicht Schengen-Staaten muss man ein Visum beantragen. Ich glaub so ist die Regelung...
david ist offline   Mit Zitat antworten