wenn wegen verschulden eines passagiers z.b. nichteinhalten der ABB (allgemeinen beförderungsbedingungen) eine zwischenlandung erforderlich wird oder sich der start z.b. wegen ausladen des gepäckstücks bei verweigerung der beförderung verspätet, kann die fluggesellschaft sämtliche kosten die dadurch entstanden sind von dem störenfried einfordern. da kommen bei verkehrsflügen schon mal mehrere hunderttausene ocken zusammen um nötige slots zu bezahlen, mal abgesehen vom kerosien und den handlingfees...

nette summe die die dann los werden wenn sie meinen, an bord auffallen zu müssen!